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BEG-Förderreform 2026: Was sich ab 21. Juli bei der Förderung ändert

Zum 21. Juli 2026 ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an vielen Stellen. Die Grundstruktur bleibt, aber die Konditionen verschieben sich spürbar: Der Einkommensbonus wird sozial gestaffelt, mehrere Boni fallen weg, die förderfähigen Kosten sinken schrittweise. Wir ordnen ein, was sich für Heizungstausch und Sanierung ändert – und für wen die Förderung steigt oder fällt.

BEG-Förderreform 2026: Was sich ab 21. Juli bei der Förderung ändert

Stand 12. Juli 2026 – Vorabinformation. Dieser Beitrag gibt den bisher bekannten, angekündigten Stand wieder (Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026 sowie Ankündigungen von KfW und BAFA). Verbindlich sind erst die offiziellen Förderrichtlinien, die mit dem Start am 21. Juli 2026 veröffentlicht werden. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald der endgültige Stand feststeht.

Was ab dem 21. Juli 2026 gilt

Die Reform tritt nach bisher bekanntem Stand am 21. Juli 2026 in Kraft. Davor liegt eine kurze Umstellungsphase, in der keine neuen Anträge auf den Weg gebracht werden können.

Den Rahmen dafür hat der Haushaltsausschuss des Bundestages am 8. Juli 2026 bestätigt; das Bundeswirtschaftsministerium hat die Neufassung als „sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter“ angekündigt. Vom 9. bis 20. Juli 2026 stellen KfW und BAFA in einer technischen Umstellungsphase keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) mehr aus.

Wichtig für laufende Vorhaben: Wer eine gültige BzA oder TPB bereits in der Hand hat, kann den Antrag noch zu den bisherigen Konditionen einreichen – bei der KfW bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr, beim BAFA bis zum 20. Juli 2026 um 23:59 Uhr. Danach gelten die neuen Bedingungen.

An der Grundstruktur der Förderung ändert sich nichts: Das BAFA bleibt für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) zuständig, die KfW für die Heizungsförderung und die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wer die einzelnen Programme unterscheiden möchte, findet die Grundlagen weiterhin in unseren Beiträgen zur BAFA-Förderung und zur Heizungsförderung.

Ab 21. Juli 2026

Ab diesem Tag gelten die neuen Förderbedingungen für neue Anträge.

Umstellungsphase 09. – 20.07.

In dieser Zeit stellen KfW und BAFA keine neuen BzA oder TPB aus.

Zusagen bleiben gültig

Bereits erteilte Förderzusagen werden nicht nachträglich geändert.

Heizungsförderung: das ändert sich beim Heizungstausch

Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt, aber der Höchstbetrag sinkt und zwei bekannte Boni fallen ersatzlos weg.

Der maximal förderfähige Betrag für die erste Wohneinheit sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, ab der siebten jeweils 8.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag zudem halbjährlich um jeweils 750 Euro – bis Ende 2030 auf rund 22.000 Euro. Die Grundförderung selbst bleibt bei 30 Prozent.

Der Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen startet nur noch bei 16 Prozent statt bisher 20 Prozent. Auch er wird ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte abgeschmolzen und läuft damit voraussichtlich um die Jahresmitte 2028 aus.

Ersatzlos entfallen zwei Zuschläge: der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, sowie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseanlagen. Wer eine solche Anlage plant, sollte die Förderung deshalb neu durchrechnen.

30 % Grundförderung

Der Basissatz für den Heizungstausch bleibt unverändert.

28.000 € Höchstbetrag

Für die erste Wohneinheit, ab 2027 halbjährlich weiter sinkend.

16 % Klimabonus

Statt bisher 20 %, ab 2027 abschmelzend bis zum Auslaufen.

Zwei Boni entfallen

Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) fallen weg.

Der neue Einkommensbonus – sozial gestaffelt

Der größte inhaltliche Umbau betrifft den Einkommensbonus: Er wird künftig gestaffelt und um einen Familienzuschlag ergänzt.

Statt eines pauschalen Bonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro gilt nach bisher bekanntem Stand eine Staffel: 40 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Wer selbst im Haus wohnt und wenig verdient, wird also stärker gefördert; die Förderung reicht zugleich weiter in mittlere Einkommen hinein.

Neu ist ein Familienzuschlag: Bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro. Die Staffel verschiebt sich dann auf 40 Prozent bis 40.000 Euro, 30 Prozent bis 50.000 Euro und 10 Prozent bis 60.000 Euro.

Der maximale Gesamt-Fördersatz steigt nach bisher bekanntem Stand auf bis zu 80 Prozent (bisher 70 Prozent) – diesen Deckel erreichen aber nur einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer. Ein Rechenbeispiel: Eine selbstnutzende Familie mit einem Einkommen bis 30.000 Euro käme rechnerisch auf 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 40 % Einkommensbonus = 86 %, gedeckelt auf 80 %. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten wären das ein Zuschuss von rund 22.400 Euro.

Ebenso wichtig ist die andere Seite: Ohne Einkommensbonus – etwa bei einem Einkommen über 50.000 Euro – bleiben 30 % Grundförderung plus 16 % Klimabonus, also 46 % von 28.000 Euro und damit maximal rund 12.900 Euro. Das ist spürbar weniger als unter den bisherigen Bedingungen. Für viele Haushalte hängt die Förderhöhe künftig also stark am Einkommen.

40 % bis 30.000 €

Der höchste Einkommensbonus für die niedrigste Einkommensstufe.

Familienzuschlag

+10.000 € auf die Einkommensgrenzen je Haushalt mit minderjährigem Kind.

Bis zu 80 % gedeckelt

Maximaler Gesamt-Fördersatz nach bisher bekanntem Stand, statt bisher 70 %.

Ohne Bonus weniger

Höhere Einkommen erhalten unter den neuen Regeln weniger als zuvor.

Wertschöpfungsbonus: „Made in Europe“ ab 2027

Für Anfang 2027 ist ein zusätzlicher Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung angekündigt – zum Start der Reform ist er aber noch nicht relevant.

Nach bisher bekanntem Stand soll dieser Wertschöpfungsbonus voraussichtlich im ersten Quartal 2027 mit rund 15 Prozent eingeführt werden, wenn wesentliche Bestandteile der Wärmepumpe in Europa gefertigt sind. Für Geräte ohne europäische Fertigung soll im Gegenzug die Grundförderung reduziert werden. Die genaue Ausgestaltung ist offen und ergibt sich erst aus den späteren Richtlinien – wer erst 2027 tauscht, sollte diesen Punkt im Blick behalten.

Geplant für Anfang 2027

Zum Start am 21. Juli 2026 spielt der Bonus noch keine Rolle.

Sanierung: Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung

Nicht nur die Heizung ist betroffen. Auch bei Dämmung, Fenstern und der Komplettsanierung ändern sich die Konditionen.

Bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (BEG EM, über das BAFA) bleibt die Grundförderung nach bisher bekanntem Stand bei 15 Prozent. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten soll aber künftig eine förderfähige Mindestinvestition von 30.000 Euro voraussetzen. Kleinere Einzelmaßnahmen würden den Bonus damit nicht mehr auslösen – ein wichtiger Punkt für alle, die bisher mit dem individuellen Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt gefördert haben.

Neu ist im Gegenzug ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude („Worst Performing Building“) von 5 Prozentpunkten – allerdings nur bei Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht beim reinen Fenstertausch. Wer ein energetisch schlechtes Haus dämmt, kann davon profitieren.

Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW-Programm 261) werden die förderfähigen Kosten nach bisher bekanntem Stand einheitlich auf 150.000 Euro je Wohneinheit angehoben. Die Tilgungszuschüsse werden dafür über alle Stufen pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert; der bisherige Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt. Serielles Sanieren und der Bonus für ineffiziente Gebäude lassen sich künftig kombinieren – bis zu 25 statt bisher 20 Prozentpunkten.

15 % für Dämmung

Grundförderung der Einzelmaßnahmen bleibt voraussichtlich unverändert.

iSFP: neue 30.000 €-Schwelle

Der 5 %-Bonus soll erst ab dieser Investitionshöhe greifen.

WPB-Bonus +5 %

Neuer Zuschlag für sehr ineffiziente Gebäude – nur bei Dämmung.

Komplettsanierung 150.000 €

Höhere förderfähige Kosten, dafür Tilgungszuschüsse um 10 Punkte niedriger.

Wer profitiert – und wer jetzt handeln sollte

Die Reform verschiebt die Förderung deutlich: hin zu niedrigeren Einkommen, Familien und den energetisch schlechtesten Gebäuden.

Eher profitieren selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern sowie Besitzer sehr ineffizienter Häuser, die dämmen. Eher schlechter stehen Haushalte mit höherem Einkommen ohne Einkommensbonus da, ebenso Bauherren von Biomasseanlagen (Zuschlag weg) und Wärmepumpen mit Erdsonde (Effizienzbonus weg). Pauschal lässt sich also nicht sagen, ob die Förderung „besser“ oder „schlechter“ wird – es kommt auf Ihre konkrete Konstellation an.

Für die Zeitplanung heißt das: Wer ein entscheidungsreifes Vorhaben mit gültiger BzA oder TPB hat, sollte prüfen, ob die Antragstellung noch innerhalb der Umstellungsphase sinnvoll ist. Für alle anderen gilt: Nicht aus Torschlusspanik überstürzen. Eine belastbare Entscheidung entsteht erst aus einem sinnvollen Maßnahmenpaket und einer konkreten Rechnung.

Wir unterstützen Sie bei der technischen Einordnung, der Maßnahmen-Reihenfolge und den Förderunterlagen unter Förderung & Baubegleitung. Parallel dazu ändert sich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auch der gesetzliche Rahmen für Heizungen – beides sollten Sie zusammen betrachten.

Wenn Sie zuerst klären möchten, welche Sanierungsstrategie zu Ihrem Haus passt, können Sie über unseren Online-Check starten oder direkt ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Förderbedingungen?

Nach bisher bekanntem Stand ab dem 21. Juli 2026. Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase, in der KfW und BAFA keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) beziehungsweise Technischen Projektbeschreibungen (TPB) mehr ausstellen. Wer eine gültige BzA oder TPB bereits besitzt, kann den Antrag noch zu den bisherigen Konditionen stellen – bei der KfW bis 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr, beim BAFA bis 20. Juli 2026 um 23:59 Uhr.

Bleibt meine bereits erteilte Förderzusage gültig?

Ja. Bereits erteilte Zusagen und bewilligte Anträge werden nicht nachträglich auf die neuen Bedingungen umgestellt. Für sie gelten weiterhin die Konditionen, die zum Zeitpunkt der Zusage galten. Die Reform betrifft grundsätzlich neue Anträge ab dem Start der neuen Förderbedingungen.

Wie hoch ist die Heizungsförderung künftig maximal?

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Dazu können ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 16 Prozent und ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent kommen. Nach bisher bekanntem Stand steigt der Gesamt-Deckel auf bis zu 80 Prozent, den aber nur einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer erreichen. Beim Höchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit ergibt das einen maximalen Zuschuss von rund 22.400 Euro. Ohne Einkommensbonus fällt die Förderung deutlich niedriger aus als bisher.

Welche Boni fallen bei der Heizungsförderung weg?

Ersatzlos entfallen der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle sowie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseanlagen. Wer auf diese Techniken setzt, sollte die Förderung neu durchrechnen.

Ändert sich der iSFP-Bonus bei der Sanierung?

Nach bisher bekanntem Stand ja: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten soll künftig eine förderfähige Mindestinvestition von 30.000 Euro voraussetzen. Kleinere Einzelmaßnahmen würden den Bonus damit nicht mehr auslösen. Neu ist zugleich ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude von 5 Prozentpunkten bei Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die genaue Ausgestaltung ergibt sich erst aus den offiziellen Richtlinien.

Sollte ich meinen Förderantrag jetzt noch schnell stellen?

Nur, wenn Ihr Vorhaben bereits entscheidungsreif ist und eine gültige BzA oder TPB vorliegt. Dann kann es sich lohnen, den Antrag innerhalb der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen einzureichen. Ist die Planung dagegen noch nicht belastbar, ist eine übereilte Antragstellung nicht sinnvoll – erst Maßnahmen, Kosten und Finanzierung klären, dann beantragen.

Geschrieben von Dustin Dondrup

Energieeffizienzexperte (dena-gelistet), Huus-Verstand in Nottuln. Sie möchten wissen, was die Reform konkret für Ihr Haus bedeutet? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihre Förderung durch – neutral und verständlich.

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Dustin Dondrup sitzt mit Tablet auf einer Gartenbank
Dustin Dondrup, Energieberater in Nottuln.
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