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Neues Heizungsgesetz 2026: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen und damit den Kern des bisherigen Heizungsgesetzes neu geordnet. Die starre 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt; an ihre Stelle tritt ein technologieoffenes System mit einem langfristigen Pfad, der sogenannten Bio-Treppe. Wir erklären, was jetzt gilt, was für Öl- und Gasheizungen zu beachten ist und warum ein Umstieg trotzdem gut überlegt sein will.
Stand 12. Juli 2026 – Vorabinformation. Dieser Beitrag gibt den bisher bekannten Stand nach dem Bundestagsbeschluss vom 10. Juli 2026 wieder. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen; verbindlich ist erst der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetzestext. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.
Was der Bundestag am 10. Juli beschlossen hat
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt die zentralen Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das vielfach als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wurde.
Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Erklärtes Ziel ist mehr Technologieoffenheit: Statt einer festen Quote für erneuerbare Energien sollen Eigentümer wieder selbst entscheiden können, welche Heizung sie einbauen – eingebettet in einen langfristigen Pfad zur Klimaneutralität.
Das Inkrafttreten ist nach bisher bekanntem Stand für Ende Juli oder Anfang August 2026 vorgesehen, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Für Hausbesitzer ist die wichtigste Botschaft zunächst eine beruhigende: Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Ein sofortiger Austausch ist nicht vorgeschrieben.
Beschlossen am 10.07.2026
Vom Bundestag verabschiedet; Inkrafttreten voraussichtlich um den Monatswechsel Juli/August.
Ersetzt das Heizungsgesetz
Der Kern des bisherigen GEG wird grundlegend neu geregelt.
Bestand bleibt
Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden.
Weg von der 65-Prozent-Regel
Die pauschale Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird gestrichen.
Damit fällt die Vorgabe weg, die viele Eigentümer in den vergangenen Jahren verunsichert hat. Wählbar sind künftig wieder alle gängigen Systeme: Wärmepumpe, Fernwärme-Anschluss, Hybridlösungen, Biomasse – und ausdrücklich auch neue Gas- und Ölheizungen.
An die Stelle der starren Quote tritt ein flexibleres System. Es verzichtet auf einen festen Prozentwert im Einbaujahr und setzt stattdessen auf einen über die Jahre steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Was für die einzelne Heizung sinnvoll ist, hängt damit stärker vom Gebäude, von den Brennstoffkosten und von der örtlichen Wärmeplanung ab – und weniger von einer bundesweiten Einheitsvorgabe.
65 %-Regel gestrichen
Keine feste Quote für erneuerbare Energien beim Einbau mehr.
Freie Heizungswahl
Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse, Gas oder Öl.
Die Bio-Treppe ab 2029
An die Stelle der 65-Prozent-Regel tritt ein stufenweise steigender Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe für neue Öl- und Gasheizungen.
Nach dem beschlossenen Gesetz sind für neu eingebaute fossile Heizungen folgende Mindestanteile klimaneutraler Brennstoffe vorgesehen: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent und ab 2045 vollständig klimaneutrale Brennstoffe. Als klimaneutral gelten dabei zum Beispiel Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff.
Ergänzend soll ab 2028 eine Quote im Brennstoffhandel dafür sorgen, dass dem verkauften Gas beziehungsweise Heizöl zunehmend „grüne“ Anteile beigemischt werden – zunächst in geringem Umfang, dann steigend. Für Hausbesitzer bedeutet die Bio-Treppe vor allem eines: Eine heute eingebaute Öl- oder Gasheizung ist an einen langfristig steigenden Anteil teurerer Brennstoffe gebunden.
2029: ≥ 10 %
Erster Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe für Öl/Gas.
2040: ≥ 60 %
Der Anteil steigt über die Jahre deutlich an.
Ab 2045 klimaneutral
Dann müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Grüngas-Quote ab 2028
Zunehmende Beimischung grüner Anteile im Brennstoffhandel.
Öl- und Gasheizungen: unter welchen Bedingungen
Neue fossile Heizungen bleiben erlaubt – aber nicht bedingungslos, und mit einem klaren Kostenrisiko über die Jahre.
Wer sich heute für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, profitiert zunächst von den meist niedrigeren Anschaffungskosten. Über die Nutzungsdauer kommt jedoch die Bio-Treppe hinzu: Der steigende Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe verteuert den Betrieb, weil diese Brennstoffe teurer sind als heutiges Erdgas oder Heizöl. Auch der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt in den kommenden Jahren weiter.
Für Vermieter kommen zusätzliche Regeln hinzu, unter anderem eine stärkere Beteiligung an den CO₂-Kosten und an den Mehrkosten der biogenen Beimischung. Die genauen Modalitäten ergeben sich aus dem endgültigen Gesetzestext. Wichtig ist die nüchterne Einordnung: Eine fossile Heizung ist kurzfristig günstiger, birgt aber ein langfristiges Kosten- und Umrüstrisiko – das gehört in jede ehrliche Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Neueinbau bleibt möglich
Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin neu eingebaut werden.
Aber mit Kostenrisiko
Bio-Treppe und steigender CO₂-Preis verteuern den Betrieb über die Jahre.
Kommunale Wärmeplanung: was bleibt
Die kommunale Wärmeplanung bleibt erhalten, wird aber vereinfacht und stärker von der einzelnen Heizungsentscheidung entkoppelt.
Große Städte über 100.000 Einwohner sollen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Für Nottuln und viele Gemeinden im Münsterland liegt dieser Schritt damit teilweise noch vor uns. Ob ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich und sinnvoll ist, entscheidet sich häufig erst mit dieser Planung.
Die frühere strikte Kopplung – erst der kommunale Wärmeplan, dann greifen die Heizungspflichten – wird gelockert. Der Anschluss an ein Wärmenetz bleibt eine freiwillige Option. Für die eigene Entscheidung heißt das: Die örtliche Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein, aber sie sollte eine sinnvolle Heizungsentscheidung nicht unnötig verzögern.
Nottuln: bis Mitte 2028
Kleinere Kommunen haben für die Wärmeplanung länger Zeit.
Anschluss freiwillig
Ein Wärmenetz-Anschluss bleibt eine Option, keine Pflicht.
Was das für Hausbesitzer jetzt heißt
Kein Grund zur Panik – aber ein guter Anlass, die eigene Heizung strategisch zu betrachten.
Bestehende Heizungen dürfen bleiben und repariert werden. Steht ohnehin eine Neuanschaffung an, ist die Wärmepumpe für viele Bestandshäuser weiterhin die wirtschaftlichste und am besten geförderte Lösung – gerade weil die Zuschüsse trotz der Förderreform hoch bleiben. Entscheidend ist, Gesetzeslage und Förderung nicht getrennt zu betrachten, sondern zusammen für Ihr Haus durchzurechnen.
Wie sich die Förderung ab dem 21. Juli 2026 konkret verändert, lesen Sie in unserem Beitrag zur BEG-Förderreform 2026. Welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, klärt am besten ein individueller Sanierungsfahrplan; bei der Umsetzung und den Förderunterlagen unterstützen wir Sie unter Förderung & Baubegleitung.
Wenn Sie zuerst herausfinden möchten, welche Heizung und welche Sanierungsschritte zu Ihrem Haus passen, starten Sie über unseren Online-Check oder vereinbaren Sie direkt ein kostenloses Erstgespräch.
Häufige Fragen
Gilt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird die pauschale Vorgabe gestrichen, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. An ihre Stelle tritt ein technologieoffenes System: Eigentümer können die Heizungsart wieder frei wählen, für neue Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 aber ein steigender Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe.
Darf ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?
Ja, der Neueinbau bleibt möglich – aber nicht bedingungslos. Wer neu eine Öl- oder Gasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe einsetzen (Bio-Treppe). Das kann die Brennstoffkosten über die Jahre erhöhen, weil klimaneutrale Brennstoffe teurer sind als fossile.
Was ist die sogenannte Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe ist der steigende Pflichtanteil CO₂-neutraler Brennstoffe für neue Öl- und Gasheizungen. Nach dem beschlossenen Gesetz sind vorgesehen: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent und ab 2045 vollständig klimaneutrale Brennstoffe. Dazu zählen etwa Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff.
Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Die neuen Anforderungen zielen vor allem auf den Neueinbau. Ein sofortiger Austausch einer funktionierenden Anlage ist durch das Gesetz nicht vorgeschrieben.
Ab wann gilt das neue Heizungsgesetz?
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Das Inkrafttreten ist nach bisher bekanntem Stand für Ende Juli oder Anfang August 2026 vorgesehen, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Verbindlich ist der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetzestext.
Lohnt sich die Wärmepumpe dann überhaupt noch?
Für viele Bestandshäuser bleibt die Wärmepumpe die wirtschaftlichste und am besten geförderte Lösung – auch nach der Förderreform. Wer ohnehin vor einer Neuanschaffung steht, sollte die Gesetzeslage und die Förderung zusammen betrachten und für das eigene Haus durchrechnen, statt sich allein an der Anschaffungsart zu orientieren.