Energieausweis – sauber, fristgerecht, ohne Stress.
Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Sie erhalten eine klare, rechtssichere Lösung – und wissen vorher, welche Unterlagen nötig sind.
Sie sind unsicher, welcher Ausweis passt? Klären wir im Erstgespräch.Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
In den meisten Fällen, sobald eine Immobilie den Eigentümer oder Mieter wechselt.
Verkauf & Vermietung
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen – spätestens bei der Besichtigung.
Schon in der Anzeige
Bestimmte Kennwerte (z. B. Energieträger, Effizienzklasse, Endenergiebedarf) gehören bereits in die Immobilienanzeige.
10 Jahre gültig
Ein Energieausweis gilt ab Ausstellung 10 Jahre. Bei Verkauf oder Neuvermietung legen Sie einen gültigen Ausweis vor – einen neuen brauchen Sie erst, wenn der alte abgelaufen ist oder Sie umfassend saniert haben.
Ausblick: Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, voraussichtlich 2026) wird die Ausweispflicht voraussichtlich ausgeweitet – dann auch bei Mietvertragsverlängerung und bei größerer Sanierung (mehr als ein Viertel der Gebäudehülle oder des Gebäudewerts). Aktuell gilt sie bei Verkauf und Neuvermietung.
Verbrauch vs. Bedarf – kurz erklärt
Damit Sie eine schnelle Orientierung haben – Details klären wir individuell.
Verbrauchsausweis
Orientiert sich am gemessenen Energieverbrauch der letzten Jahre. Schnell und oft günstiger – passt nicht in jedem Fall.
Bedarfsausweis
Wird rechnerisch auf Basis von Gebäudedaten ermittelt. Häufig detaillierter – besonders bei fehlenden/ungeeigneten Verbrauchsdaten.
So läuft's ab
Sie erhalten eine kurze Checkliste. Danach läuft es effizient durch.
Ort/PLZ, Gebäudeart, grobe Fläche, Zweck (Verkauf/Vermietung).
Ich sage Ihnen genau, was ich brauche – nicht mehr.
Sauber, rechtssicher, nachvollziehbar.
Sie erhalten den Ausweis und können direkt weiterarbeiten.
FAQ Energieausweis
Wie schnell geht das?
Hängt von Unterlagen und Objekt ab. Ziel ist eine zügige Bearbeitung – Sie erhalten von mir vorab eine realistische Einschätzung.
Muss ein Vor-Ort-Termin sein?
Kommt auf die Variante und Datenlage an. Wenn ein Termin nötig ist, halten wir ihn effizient.
Kann ich direkt danach sanieren?
Ja – und wenn Sie Planungssicherheit möchten, ist der iSFP der sinnvollste nächste Schritt.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Immer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn vorlegen, und schon in der Immobilienanzeige sind bestimmte Kennwerte Pflicht.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach – oder nach größeren Sanierungen – ist ein neuer nötig.
Was kostet ein Energieausweis?
Bei mir startet der Energieausweis ab 399 €; den genauen Preis erhalten Sie vorab als Festpreis-Angebot. Eine Übersicht finden Sie auf der Preisseite.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – darf ich frei wählen?
Häufig ja. Bei kleineren, älteren Wohngebäuden (weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor November 1977, ohne ausreichende Modernisierung) ist allerdings der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Im Erstgespräch klären wir, was für Ihr Objekt gilt.
Brauche ich bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung einen neuen Energieausweis?
Nein. Sie müssen einen gültigen Ausweis vorlegen – einen vorhandenen, noch nicht abgelaufenen Ausweis können Sie weiter nutzen. Einen neuen brauchen Sie erst, wenn er abgelaufen ist (über 10 Jahre) oder Sie umfassend saniert haben.