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Wärmepumpe-Förderung 2026: 30 bis 80 % über die KfW

Der Heizungstausch wird weiter kräftig gefördert: Über die KfW (Programm 458) gibt es für Anträge seit dem 21. Juli 2026 je nach Situation und Einkommen 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen, sind das im Einfamilienhaus zwischen 12.880 und 22.400 €. Wie sich das zusammensetzt, welche Fristen laufen und was das neue Heizungsgesetz dazu sagt, erklären wir hier verständlich.

Wärmepumpe-Förderung 2026: 30 bis 80 % über die KfW
Illustration: KI-generiert.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag beschreibt die Förderbedingungen, die seit dem 21. Juli 2026 für neue Anträge gelten. Die Konditionen bis 20. Juli 2026 und alle Änderungen im Vergleich finden Sie im Beitrag zur BEG-Förderreform 2026.

Kurz gesagt

30 % Grundförderung für jede förderfähige Wärmepumpe, plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten fossilen Heizung im selbst genutzten Haus, plus Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € (Familienzuschlag: Haushalte mit Kind dürfen einmalig 10.000 € mehr verdienen).

Gedeckelt ist der Zuschuss bei 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag 40.000 €) bei 80 %. Förderfähig sind im Einfamilienhaus bis 28.000 €. Beim Tausch einer alten fossilen Heizung liegt der Zuschuss damit zwischen 12.880 und 22.400 €. Diese Konditionen gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026.

Wie sich die Förderung zusammensetzt

Die Heizungsförderung läuft über die KfW (Programm 458) und besteht aus einer Grundförderung plus zwei Boni. Ausgezahlt werden höchstens 70 % der förderfähigen Kosten, bei niedrigem Einkommen höchstens 80 %.

Rechnerisch summieren sich die Bausteine auf mehr als den Deckel. Welche Boni bei Ihnen zusammenkommen, hängt davon ab, ob Sie das Haus selbst bewohnen, welche Heizung Sie ersetzen und wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist.

Grundförderung: 30 %

Bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe einbaut, unabhängig von Einkommen oder Wohnsituation.

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

Für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen zählen ohne Altersgrenze, Gas-Zentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Der Bonus sinkt stufenweise: 12 % für Anträge ab dem 1. Februar 2027, 8 % ab dem 1. August 2027, 4 % ab dem 1. Februar 2028. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er.

Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 %

Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € im Jahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Familienzuschlag: Bei Haushalten mit Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €, nicht je Kind.

Deckel: 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %

Ausgezahlt werden höchstens 70 % der förderfähigen Kosten. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei höchstens 30.000 € (mit Familienzuschlag 40.000 €), steigt der Deckel auf 80 %.

Was das in Euro bedeutet

Entscheidend ist nicht nur der Prozentsatz, sondern auch die Obergrenze der förderfähigen Kosten.

Einfamilienhaus: bis 28.000 €

Förderfähig sind bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Rechenbeispiel beim Tausch einer alten Ölheizung im selbst genutzten Haus: 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %, also 28.000 € × 46 % = 12.880 € Zuschuss. Kommt der Einkommensbonus von 40 % hinzu, greift der Deckel von 80 %: 28.000 € × 80 % = 22.400 €.

Mehrfamilienhaus

Für die weiteren Wohneinheiten kommen gestaffelt 15.000 € (zweite bis sechste) und 8.000 € (ab der siebten Wohneinheit) als förderfähige Kosten hinzu.

Degression ab Februar 2027

Die 28.000 € sinken ab dem 1. Februar 2027 um 750 € je Halbjahr, bis sie ab dem 1. August 2030 bei 22.000 € liegen. Zusammen mit dem sinkenden Klimageschwindigkeitsbonus heißt das: Ein Antrag vor dem 1. Februar 2027 sichert die höchsten Sätze.

Ausblick 2027: neue Regeln für Wärmepumpen

Die Förderrichtlinie legt bereits weitere Schritte fest. Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %; im Gegenzug gibt es einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit EU-Ursprung. Für Geräte aus der EU bleibt es damit rechnerisch bei 30 %.

Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (etwa R290) gefördert. Außerdem muss die Wärmepumpe steuerbar sein: Seit dem 21. Juli 2026 gehört die Bestellung eines intelligenten Messsystems (§ 14a EnWG) zu den Fördervoraussetzungen, ab dem 1. Juli 2027 ist die EEBUS-Schnittstelle vorgeschrieben.

Ein Hinweis zur Abwicklung: Wer den Einkommensbonus beantragt, kann die Nachweise nach dem Einbau voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen. Einen Antragsstopp gibt es derzeit nicht.

Und das Heizungsgesetz?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die 65-Prozent-Regel ist entfallen. Wer eine neue Heizung einbaut, muss also keinen Anteil erneuerbarer Energien mehr nachweisen. Die Förderung der Wärmepumpe ist davon unabhängig und läuft weiter wie beschrieben.

Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, gilt dafür eine Bio-Treppe: Sie müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent klimaneutrale Brennstoffe nutzen. Dieses Kostenrisiko zählt bei der Entscheidung für oder gegen eine Wärmepumpe mit. Mehr dazu im Beitrag zum neuen Heizungsgesetz 2026.

Entfallene Boni

Der frühere Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen sind mit der Reform entfallen; beide gab es nur für Anträge bis zum 20. Juli 2026.

So kommen Sie an die Förderung

Passt die Wärmepumpe zum Haus?

Erst prüfen, ob Dämmung und Heizflächen passen, sonst läuft die Anlage unwirtschaftlich. Genau das klärt ein individueller Sanierungsfahrplan.

Angebot & Vertrag

Fachbetrieb-Angebot einholen; der Liefer- oder Leistungsvertrag wird mit aufschiebender Bedingung geschlossen.

Antrag bei der KfW

Im KfW-Kundenportal beantragen, vor der Umsetzung. Die nötige Bestätigung (BzA) gehört dazu.

Einbau & Nachweis

Nach dem Einbau Nachweise einreichen, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?

Über die KfW (Programm 458) sind für Anträge seit dem 21. Juli 2026 je nach Situation 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten möglich: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 bis 40 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % (80 % bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 €). Bei 28.000 € förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus sind das beim Tausch einer alten fossilen Heizung zwischen 12.880 und 22.400 € Zuschuss.

Wie setzt sich die Förderung von bis zu 80 % zusammen?

30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung und ein Einkommensbonus von 40 % (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) oder 10 % (bis 50.000 €). Ausgezahlt werden höchstens 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag 40.000 €) höchstens 80 %.

Bei welcher alten Heizung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus, und wie lange noch?

Den Bonus von 16 % erhalten selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen werden ohne Altersgrenze anerkannt; Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus auf 12 %, ab dem 1. August 2027 auf 8 %, ab dem 1. Februar 2028 auf 4 %; ab dem 1. August 2028 entfällt er. Parallel sinken die förderfähigen Höchstkosten ab dem 1. Februar 2027 um 750 € je Halbjahr.

Zählt beim Einkommensbonus das Brutto- oder das Nettoeinkommen?

Weder noch: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus dem Einkommensteuerbescheid, das meist deutlich unter dem Brutto liegt. Gezählt wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag (für einen Antrag 2026 also die Steuerbescheide 2023 und 2024). Die Grenzen liegen bei 30.000 € (40 % Bonus), 40.000 € (30 %) und 50.000 € (10 %); bei Haushalten mit Kind erhöhen sie sich einmalig um 10.000 €.

Was ändert sich 2027 bei der Wärmepumpen-Förderung?

Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %, dafür gibt es 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen mit EU-Ursprung. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 auf 12 %, die förderfähigen Höchstkosten sinken ab dann um 750 € je Halbjahr. Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Die Wärmepumpe muss steuerbar sein; ab dem 1. Juli 2027 ist dafür die EEBUS-Schnittstelle vorgeschrieben.

Muss ich wegen des Heizungsgesetzes eine Wärmepumpe einbauen?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die 65-Prozent-Regel ist entfallen, neue Gas- oder Ölheizungen bleiben erlaubt. Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, gilt aber eine Bio-Treppe mit steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Die Wärmepumpe wird unabhängig vom Gesetz weiter gefördert.

Geschrieben von Dustin Dondrup

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Dustin Dondrup sitzt mit Tablet auf einer Gartenbank
Dustin Dondrup, Energieberater in Nottuln.
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