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BAFA-Förderung 2026: Energieberatung und Einzelmaßnahmen (BEG-EM) im Überblick

Wer sein Haus 2026 sanieren möchte, muss zwei Förderwege auseinanderhalten: Das BAFA bezuschusst die Energieberatung und Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, der Heizungstausch läuft dagegen über die KfW. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die wichtigsten BAFA-Zuschüsse für Wohngebäude verständlich und mit den Werten, die seit der BEG-Reform für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten, und wo der individuelle Sanierungsfahrplan Ihre Förderung erhöht.

BAFA-Förderung 2026: Energieberatung und Einzelmaßnahmen (BEG-EM) im Überblick
Illustration: KI-generiert.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag beschreibt die Förderbedingungen, die seit dem 21. Juli 2026 für neue Anträge gelten. Die Konditionen bis 20. Juli 2026 und alle Änderungen im Vergleich finden Sie im Beitrag zur BEG-Förderreform 2026.

Was das BAFA fördert, und was nicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für zwei Bereiche zuständig: die Energieberatung und die sogenannten Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Den Heizungstausch übernimmt es jedoch nicht.

Beim BAFA gibt es 2026 im Wesentlichen zwei Förderbausteine für private Hausbesitzer. Erstens die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW), also den Zuschuss zur Beratung selbst. Zweitens die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) für die eigentliche Sanierung der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung und Fenster) und der Anlagentechnik (etwa Lüftung).

Wichtig zur Abgrenzung: Der Heizungstausch, also zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe, läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW (Programm 458). Wenn Sie also über eine neue Heizung nachdenken, ist das ein eigener Antrag bei einer anderen Stelle. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Förderung und Baubegleitung.

Beide BAFA-Bausteine setzen voraus, dass eine in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführte Fachkraft eingebunden ist. Genau das ist unsere Rolle als dena-gelisteter Energieberater: Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung über den Antrag bis zur fachlichen Bestätigung.

Energieberatung (EBW)

Zuschuss zur Beratung selbst, inklusive individuellem Sanierungsfahrplan. Zuständig: BAFA.

Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Zuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik. Zuständig: BAFA.

Heizungstausch

Wärmepumpe & Co. laufen über die KfW (458), nicht über das BAFA.

Energieberatung für Wohngebäude: 50 % Zuschuss

Bevor saniert wird, lohnt sich der Blick aufs Ganze. Die Energieberatung selbst wird vom BAFA bezuschusst, und liefert mit dem iSFP eine klare Reihenfolge der sinnvollen Schritte.

Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss ist gedeckelt: maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist.

Ergebnis der Beratung ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie ungefähr kosten und wie viel Energie sie sparen. Der iSFP ist also nicht nur Pflicht-Papierkram, sondern eine echte Entscheidungsgrundlage.

Der iSFP hat zudem einen handfesten finanziellen Vorteil: Wenn Sie eine spätere, größere Sanierungsmaßnahme ab 30.000 € im Rahmen dieses Fahrplans umsetzen, erhöht sich Ihre BEG-EM-Förderung (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Der Zuschuss zur Beratung kann sich so bei der eigentlichen Sanierung schnell auszahlen.

50 % Förderung

Das BAFA zahlt die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars.

max. 650 € / 850 €

650 € bei Ein-/Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohneinheiten.

ab 10 Jahre

Das Wohngebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.

Einzelmaßnahmen (BEG-EM): Dämmung, Fenster & Anlagentechnik

Für die eigentliche Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gibt es einen prozentualen Zuschuss auf Ihre Investition, mit klaren Ober- und Untergrenzen.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren) sowie an der Anlagentechnik (etwa Lüftungsanlagen) gibt es eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten.

Setzen Sie die Maßnahme im Rahmen Ihres individuellen Sanierungsfahrplans um, kommt der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten dazu. Seit der BEG-Reform (Anträge ab dem 21. Juli 2026) gilt er nur bei einer förderfähigen Investition von mindestens 30.000 € brutto je Antrag und nur auf den Anteil über 30.000 €. Der Fahrplan darf höchstens 15 Jahre alt sein und muss bei Antragstellung vorliegen. Wichtig: Für die Heizung selbst gibt es diesen iSFP-Bonus nicht, weil der Heizungstausch über die KfW läuft.

Die förderfähigen Höchstkosten liegen im Einfamilienhaus bei 30.000 € pro Kalenderjahr, mit iSFP bei 60.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Staffel: 30.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit (mit iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 €), für das Gebäude aufsummiert; drei Wohneinheiten ergeben zum Beispiel 60.000 € ohne iSFP. Die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto je Antrag, sehr kleine Maßnahmen sind also nicht förderfähig.

Ein Beispiel: Kostet eine förderfähige Fassadendämmung 50.000 €, sind ohne iSFP nur 30.000 € förderfähig, also 15 % = 4.500 €. Mit iSFP sind die vollen 50.000 € förderfähig: 15 % auf 50.000 € = 7.500 €, plus 5 % auf die 20.000 € über der Schwelle = 1.000 €, zusammen 8.500 €. Bei einer Maßnahme für 25.000 € bleibt es dagegen mit und ohne iSFP bei 15 %, also 3.750 €.

Ab dem 1. Quartal 2027 kommt für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden (Worst Performing Building) ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten hinzu; Voraussetzung ist ein Sanierungsfahrplan.

15 % Grundförderung

Basiszuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik.

+5 % mit iSFP ab 30.000 €

Der Bonus gilt nur auf den Anteil der förderfähigen Kosten über 30.000 €.

30.000 € / 60.000 €

Förderfähige Höchstkosten je Kalenderjahr im Einfamilienhaus, mit iSFP verdoppelt.

ab 300 € brutto

Unter dieser Mindestinvestition je Antrag gibt es keine Förderung.

Heizung separat: KfW 458 statt BAFA

Wer eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung einbauen will, beantragt die Förderung nicht beim BAFA, sondern bei der KfW.

Der Heizungstausch wird über das KfW-Programm 458 gefördert, mit einem Zuschuss von 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten, höchstens 22.400 € im Einfamilienhaus. Die Spanne ergibt sich aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten fossilen Heizung und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 %; gedeckelt ist der Zuschuss bei 70 %, bei niedrigem Einkommen bei 80 %. Welche Boni für Sie infrage kommen, hängt von Ihrer Situation ab; Details lesen Sie im Beitrag zur Wärmepumpe-Förderung 2026.

Entscheidend für die Planung: BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung sind zwei getrennte Anträge bei zwei verschiedenen Stellen. Den iSFP-Bonus von 5 % gibt es nur auf der BAFA-Seite (Hülle und Anlagentechnik), nicht auf die Heizung. Eine gute Reihenfolge und Abstimmung der beiden Förderwege kann sich also bares Geld bedeuten.

Wenn Sie ohnehin sanieren, lohnt es sich, beide Welten gemeinsam zu betrachten, genau dafür ist der individuelle Sanierungsfahrplan da. Details zur Begleitung Ihrer Maßnahmen finden Sie unter Förderung & Baubegleitung.

Wichtig bei der Antragstellung

Bei der Reihenfolge gibt es eine Regel, die über Ihre Förderung entscheidet: Der Antrag muss vor dem Auftrag stehen.

Die wichtigste Spielregel zuerst: Erst der Antrag, dann der Auftrag. Bei den Einzelmaßnahmen muss der Förderantrag gestellt sein, bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag verbindlich abschließen. Wer zuerst beauftragt und dann an Förderung denkt, geht in der Regel leer aus.

Für die BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Energieberaters Pflicht. Wir übernehmen die fachliche Begleitung, die technische Projektbeschreibung und die Bestätigung nach Abschluss, damit Ihr Antrag sauber durchläuft.

Ergänzend gibt es für die Fachplanung und Baubegleitung einen eigenen Zuschuss: 50 % der förderfähigen Kosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf förderfähige Ausgaben von 5.000 € gedeckelt (also bis zu 2.500 € Zuschuss). Diese Förderung deckt einen Teil unseres Honorars für die Begleitung Ihrer Sanierung ab.

Welcher Weg sich in Ihrem Fall am meisten lohnt, lässt sich am besten im Gespräch klären. Unverbindlich starten können Sie mit unserem kostenlosen Förder-Check oder direkt über die Kontaktseite. Eine Übersicht unserer Honorare finden Sie unter Preise.

Häufige Fragen

Was fördert das BAFA 2026, und was nicht?

Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (50 % des Honorars, max. 650 € bzw. 850 €) sowie Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG-EM, 15 % Grundförderung, mit iSFP 5 Prozentpunkte mehr auf den Anteil über 30.000 €). Den Heizungstausch fördert nicht das BAFA, sondern die KfW über das Programm 458.

Wie hoch ist die Förderung für Dämmung und Fenster?

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte dazu, seit dem 21. Juli 2026 aber nur bei Maßnahmen ab 30.000 € und nur auf den Anteil darüber. Förderfähig sind im Einfamilienhaus bis zu 30.000 € pro Kalenderjahr, mit iSFP bis zu 60.000 €. Beispiel: 50.000 € Dämmung ergeben mit iSFP 8.500 € statt 4.500 € Zuschuss.

Was bringt mir der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP zeigt eine sinnvolle Reihenfolge Ihrer Sanierungsschritte mit Kosten- und Einsparschätzung. Finanziell bringt er bei Maßnahmen ab 30.000 € einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Anteil der förderfähigen Kosten über 30.000 € und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten auf 60.000 €. Die Beratung selbst, aus der der iSFP entsteht, fördert das BAFA mit 50 %.

Wird der Einbau einer Wärmepumpe über das BAFA gefördert?

Nein. Der Heizungstausch, auch der Einbau einer Wärmepumpe, läuft über die KfW (Programm 458) mit einem Zuschuss von 30 bis 80 %, höchstens 22.400 € im Einfamilienhaus. Das ist ein eigener Antrag bei einer anderen Stelle. Den iSFP-Bonus gibt es nur auf der BAFA-Seite, nicht auf die Heizung.

Wie alt muss mein Haus für die geförderte Energieberatung sein?

Für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein. Der Zuschuss beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt auf 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten).

Muss ich den Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen?

Ja. Bei den BEG-Einzelmaßnahmen gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag. Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag verbindlich abschließen. Außerdem ist die Einbindung eines gelisteten Energieberaters Pflicht, diese fachliche Begleitung übernehmen wir.

Geschrieben von Dustin Dondrup

Energieeffizienzexperte (dena-gelistet), Huus-Verstand in Nottuln. Sie möchten das konkret für Ihr Haus einordnen? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen, neutral und verständlich.

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Dustin Dondrup sitzt mit Tablet auf einer Gartenbank
Dustin Dondrup, Energieberater in Nottuln.
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