BAFA-Förderung 2026: Energieberatung und Einzelmaßnahmen (BEG-EM) im Überblick
Wer sein Haus 2026 sanieren möchte, muss zwei Förderwege auseinanderhalten: Das BAFA bezuschusst die Energieberatung und Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, der Heizungstausch läuft dagegen über die KfW. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die wichtigsten BAFA-Zuschüsse für Wohngebäude verständlich und mit den aktuellen Werten (Stand Juni 2026) — und wo der individuelle Sanierungsfahrplan Ihre Förderung erhöht.
Stand: Juni 2026 · Verbindlich ist der Einzelfall.Was das BAFA fördert – und was nicht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für zwei Bereiche zuständig: die Energieberatung und die sogenannten Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Den Heizungstausch übernimmt es jedoch nicht.
Beim BAFA gibt es 2026 im Wesentlichen zwei Förderbausteine für private Hausbesitzer. Erstens die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — also den Zuschuss zur Beratung selbst. Zweitens die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) für die eigentliche Sanierung der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung und Fenster) und der Anlagentechnik (etwa Lüftung).
Wichtig zur Abgrenzung: Der Heizungstausch, also zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe, läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW (Programm 458). Wenn Sie also über eine neue Heizung nachdenken, ist das ein eigener Antrag bei einer anderen Stelle. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Förderung und Baubegleitung.
Beide BAFA-Bausteine setzen voraus, dass eine in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführte Fachkraft eingebunden ist. Genau das ist unsere Rolle als dena-gelisteter Energieberater: Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung über den Antrag bis zur fachlichen Bestätigung.
Energieberatung (EBW)
Zuschuss zur Beratung selbst – inklusive individuellem Sanierungsfahrplan. Zuständig: BAFA.
Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Zuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik. Zuständig: BAFA.
Heizungstausch
Wärmepumpe & Co. laufen über die KfW (458), nicht über das BAFA.
Energieberatung für Wohngebäude: 50 % Zuschuss
Bevor saniert wird, lohnt sich der Blick aufs Ganze. Die Energieberatung selbst wird vom BAFA bezuschusst – und liefert mit dem iSFP eine klare Reihenfolge der sinnvollen Schritte.
Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss ist gedeckelt: maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist.
Ergebnis der Beratung ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie ungefähr kosten und wie viel Energie sie sparen. Der iSFP ist also nicht nur Pflicht-Papierkram, sondern eine echte Entscheidungsgrundlage.
Der iSFP hat zudem einen handfesten finanziellen Vorteil: Wenn Sie eine spätere Sanierungsmaßnahme im Rahmen dieses Fahrplans umsetzen, erhöht sich Ihre BEG-EM-Förderung (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Der Zuschuss zur Beratung kann sich so bei der eigentlichen Sanierung schnell auszahlen.
50 % Förderung
Das BAFA zahlt die Hälfte des förderfähigen Beratungshonorars.
max. 650 € / 850 €
650 € bei Ein-/Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohneinheiten.
ab 10 Jahre
Das Wohngebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
Einzelmaßnahmen (BEG-EM): Dämmung, Fenster & Anlagentechnik
Für die eigentliche Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gibt es einen prozentualen Zuschuss auf Ihre Investition – mit klaren Ober- und Untergrenzen.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren) sowie an der Anlagentechnik (etwa Lüftungsanlagen) gibt es eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten.
Setzen Sie die Maßnahme im Rahmen Ihres individuellen Sanierungsfahrplans um, kommt der iSFP-Bonus von zusätzlich 5 % dazu – macht zusammen 20 % Förderung. Dieser Bonus gilt für Hülle und Anlagentechnik. Wichtig: Für die Heizung selbst gibt es diesen iSFP-Bonus nicht, weil der Heizungstausch über die KfW läuft.
Die förderfähigen Höchstkosten liegen bei 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Wird die Maßnahme mit iSFP-Bonus gefördert, erhöht sich dieser Deckel auf 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto je Antrag – sehr kleine Maßnahmen sind also nicht förderfähig.
Ein Beispiel: Kostet eine förderfähige Fassadendämmung 30.000 €, erhalten Sie mit Grundförderung 15 % = 4.500 €. Mit iSFP-Bonus sind es 20 % = 6.000 €. Allein der iSFP bringt in diesem Fall also 1.500 € mehr Zuschuss – bei Beratungskosten, die das BAFA ohnehin zur Hälfte trägt.
15 % Grundförderung
Basiszuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik.
+5 % mit iSFP
Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Förderung auf 20 %.
30.000 € / 60.000 €
Förderfähige Höchstkosten je Wohneinheit und Jahr – mit iSFP verdoppelt.
ab 300 € brutto
Unter dieser Mindestinvestition je Antrag gibt es keine Förderung.
Heizung separat: KfW 458 statt BAFA
Wer eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung einbauen will, beantragt die Förderung nicht beim BAFA, sondern bei der KfW.
Der Heizungstausch wird über das KfW-Programm 458 gefördert, mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Dieser Höchstsatz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen (Grundförderung sowie verschiedene Boni) und ist auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Welche Boni für Sie infrage kommen, hängt von Ihrer Situation ab – das prüfen wir im Einzelfall.
Entscheidend für die Planung: BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung sind zwei getrennte Anträge bei zwei verschiedenen Stellen. Den iSFP-Bonus von 5 % gibt es nur auf der BAFA-Seite (Hülle und Anlagentechnik), nicht auf die Heizung. Eine gute Reihenfolge und Abstimmung der beiden Förderwege kann sich also bares Geld bedeuten.
Wenn Sie ohnehin sanieren, lohnt es sich, beide Welten gemeinsam zu betrachten – genau dafür ist der individuelle Sanierungsfahrplan da. Details zur Begleitung Ihrer Maßnahmen finden Sie unter Förderung & Baubegleitung.
Wichtig bei der Antragstellung
Bei der Reihenfolge gibt es eine Regel, die über Ihre Förderung entscheidet: Der Antrag muss vor dem Auftrag stehen.
Die wichtigste Spielregel zuerst: Erst der Antrag, dann der Auftrag. Bei den Einzelmaßnahmen muss der Förderantrag gestellt sein, bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag verbindlich abschließen. Wer zuerst beauftragt und dann an Förderung denkt, geht in der Regel leer aus.
Für die BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Energieberaters Pflicht. Wir übernehmen die fachliche Begleitung, die technische Projektbeschreibung und die Bestätigung nach Abschluss – damit Ihr Antrag sauber durchläuft.
Ergänzend gibt es für die Fachplanung und Baubegleitung einen eigenen Zuschuss: 50 % der förderfähigen Kosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf förderfähige Ausgaben von 5.000 € gedeckelt (also bis zu 2.500 € Zuschuss). Diese Förderung deckt einen Teil unseres Honorars für die Begleitung Ihrer Sanierung ab.
Welcher Weg sich in Ihrem Fall am meisten lohnt, lässt sich am besten im Gespräch klären. Unverbindlich starten können Sie mit unserem kostenlosen Förder-Check oder direkt über die Kontaktseite. Eine Übersicht unserer Honorare finden Sie unter Preise.
Häufige Fragen
Was fördert das BAFA 2026 – und was nicht?
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (50 % des Honorars, max. 650 € bzw. 850 €) sowie Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG-EM, 15 % Grundförderung, mit iSFP 20 %). Den Heizungstausch fördert nicht das BAFA, sondern die KfW über das Programm 458.
Wie hoch ist die Förderung für Dämmung und Fenster?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % dazu, also 20 %. Förderfähig sind bis zu 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 €.
Was bringt mir der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP zeigt eine sinnvolle Reihenfolge Ihrer Sanierungsschritte mit Kosten- und Einsparschätzung. Finanziell bringt er einen Bonus von 5 % zusätzlich auf die BEG-EM-Förderung für Hülle und Anlagentechnik. Die Beratung selbst, aus der der iSFP entsteht, fördert das BAFA mit 50 %.
Wird der Einbau einer Wärmepumpe über das BAFA gefördert?
Nein. Der Heizungstausch – auch der Einbau einer Wärmepumpe – läuft über die KfW (Programm 458) mit einem Zuschuss von bis zu 70 %. Das ist ein eigener Antrag bei einer anderen Stelle. Den iSFP-Bonus von 5 % gibt es nur auf der BAFA-Seite, nicht auf die Heizung.
Wie alt muss mein Haus für die geförderte Energieberatung sein?
Für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein. Der Zuschuss beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt auf 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten).
Muss ich den Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen?
Ja. Bei den BEG-Einzelmaßnahmen gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag. Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag verbindlich abschließen. Außerdem ist die Einbindung eines gelisteten Energieberaters Pflicht – diese fachliche Begleitung übernehmen wir.
Dustin Dondrup
Energieeffizienzexperte (dena-gelistet), Huus-Verstand in Nottuln. .
Sie möchten das konkret für Ihr Haus einordnen? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen – neutral und verständlich.