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iSFP: Kosten, Ablauf und der 5 %-Bonus
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Ihr Haus in den nächsten Jahren energetisch besser wird. Das Beste daran: Die Beratung wird gefördert, und wer später eine empfohlene Maßnahme ab 30.000 € umsetzt, sichert sich bei der Sanierungsförderung zusätzlich 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss auf den Anteil über dieser Schwelle und doppelt so hohe förderfähige Kosten. Hier erfahren Sie, was ein iSFP kostet, wie er abläuft und wie sich der Bonus konkret auswirkt.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag beschreibt die Förderbedingungen, die seit dem 21. Juli 2026 für neue Anträge gelten. Die Konditionen bis 20. Juli 2026 und alle Änderungen im Vergleich finden Sie im Beitrag zur BEG-Förderreform 2026.
Was ein individueller Sanierungsfahrplan ist
Der iSFP ist die geförderte Energieberatung für Wohngebäude, ein verständlicher Plan statt loser Einzeltipps.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine vor Ort durchgeführte Energieberatung, an deren Ende ein leicht lesbarer Bericht steht. Wir schauen uns Ihr Haus an (Dach, Wände, Fenster, Keller und Heizung) und zeigen Ihnen in einer klaren Reihenfolge, welche Schritte in den kommenden Jahren sinnvoll sind und was sie jeweils bringen.
Der Fahrplan ist empfehlend, nicht verpflichtend: Sie entscheiden selbst, ob, wann und in welcher Reihenfolge Sie umsetzen. Genau das macht ihn so praktisch: Sie können Maßnahmen nach Lebenssituation und Budget über mehrere Jahre verteilen, ohne den Überblick zu verlieren.
Anders als ein Energieausweis, der vor allem den Ist-Zustand dokumentiert, ist der iSFP ein Maßnahmenplan für die Zukunft. Er ist nach Erstellung bis zu 15 Jahre gültig, so lange können Sie sich für umgesetzte Maßnahmen darauf beziehen.
Voraussetzungen und Förderung der Beratung
Die BAFA übernimmt die Hälfte der Beratungskosten, das macht den iSFP für die meisten Eigentümer erschwinglich.
Gefördert wird der iSFP über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude beim BAFA. Voraussetzung ist, dass das Gebäude in Deutschland steht und der Bauantrag bzw. die Bauanzeige bei Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegt. Erstellt werden darf der Fahrplan nur von gelisteten Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten. Huus-Verstand ist dena-gelistet.
Die BAFA erstattet 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind das maximal 650 €, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten maximal 850 €. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von bis zu 250 € gezahlt, wenn der Fahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.
Den Förderantrag stellen wir für Sie; Sie müssen sich um die Antragsformalitäten nicht kümmern. Was nach Abzug der Förderung als Eigenanteil bleibt, sehen Sie bei uns vorab transparent auf der Preisseite.
Diese Förderung der Beratung ist von der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 nicht berührt: 50 % Zuschuss, höchstens 650 € bzw. 850 €, gelten unverändert. Die zugrunde liegende Richtlinie (Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude) ist allerdings bis zum 31. Dezember 2026 befristet; eine Anschlussregelung ist noch nicht bekannt. Wer einen iSFP plant, stellt den Antrag deshalb sinnvollerweise noch in 2026.
50 % Zuschuss
Die BAFA übernimmt die Hälfte der förderfähigen Beratungskosten für den iSFP.
Bis 650 € / 850 €
Maximal 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus, bis 850 € ab drei Wohneinheiten.
Mind. 10 Jahre alt
Förderfähig sind Wohngebäude in Deutschland, deren Bauantrag bei Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegt.
Was der iSFP bei Huus-Verstand kostet
Festpreis vorab, keine Überraschungen: Sie wissen von Anfang an, woran Sie sind.
Den individuellen Sanierungsfahrplan bieten wir ab 1.790 € an. Diesen Preis nennen wir Ihnen vorab als Festpreis, ohne versteckte Posten und ohne Stundenabrechnung im Nachhinein. Der genaue Preis hängt von der Größe und Komplexität Ihres Gebäudes ab.
Von diesem Betrag zieht die BAFA-Förderung von 50 % (bis zu 650 € bzw. 850 €) ab. Ihr tatsächlicher Eigenanteil fällt also deutlich niedriger aus. Eine konkrete Beispielrechnung für Ihr Haus erstellen wir gern, am einfachsten über unseren kurzen Online-Check oder direkt per Kontakt.
Wichtig: Der iSFP ist keine reine Pflichtübung, sondern zahlt sich später aus, nicht nur durch eingesparte Energie, sondern auch durch den Bonus bei der Umsetzung, den wir im nächsten Abschnitt erklären.
Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr Förderung
Setzen Sie eine größere empfohlene Maßnahme um, steigt Ihr Fördersatz auf den Teil der Kosten über 30.000 €, und Ihr Förderbudget verdoppelt sich.
Der eigentliche Hebel kommt bei der Umsetzung. Führen Sie eine im Fahrplan empfohlene Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik durch und beantragen dafür die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen, erhalten Sie 5 Prozentpunkte zusätzlich zur Grundförderung von 15 %. Seit der BEG-Reform (Anträge ab dem 21. Juli 2026) gilt der Bonus allerdings nur bei einer förderfähigen Investition von mindestens 30.000 € brutto je Antrag, und er wird nur auf den Anteil über 30.000 € gezahlt (bei Mehrfamilienhäusern über der Summe der Staffel je Wohneinheit). Kleinere Maßnahmen bleiben bei 15 %.
Mindestens genauso wichtig: Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 € auf 60.000 € (Einfamilienhaus, je Kalenderjahr). Gerade bei größeren Vorhaben wie Dämmung oder Fenstertausch wirkt sich das stark aus, weil ein größerer Teil Ihrer Kosten überhaupt gefördert werden kann.
Ein Beispiel: Kostet eine förderfähige Fassadendämmung 50.000 €, sind ohne iSFP nur 30.000 € förderfähig, mit 15 % also 4.500 € Zuschuss. Mit iSFP sind die vollen 50.000 € förderfähig: 15 % auf 50.000 € = 7.500 €, plus 5 % auf die 20.000 € über der Schwelle = 1.000 €, zusammen 8.500 €. Der Unterschied von 4.000 € übersteigt Ihren Eigenanteil für die Beratung deutlich. Bei einer Maßnahme für 25.000 € bleibt es dagegen mit und ohne iSFP bei 15 %, also 3.750 €.
Beachten Sie: Der iSFP-Bonus gilt für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht für den Heizungstausch. Die Heizungsförderung läuft über die KfW und folgt eigenen Regeln. Der Fahrplan darf bei Antragstellung höchstens 15 Jahre alt sein und muss bereits vorliegen.
+5 Prozentpunkte ab 30.000 €
Auf den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 € gibt es 5 Prozentpunkte mehr als die Grundförderung von 15 %, bei umgesetzten Einzelmaßnahmen an Hülle oder Anlagentechnik.
60.000 € statt 30.000 €
Die förderfähigen Höchstkosten je Kalenderjahr verdoppeln sich mit iSFP (Einfamilienhaus).
Nicht für Heizung
Der Bonus gilt für Gebäudehülle und Anlagentechnik; der Heizungstausch wird über die KfW separat gefördert.
So läuft Ihr iSFP ab
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Fahrplan begleiten wir Sie durch jeden Schritt.
1. Erstkontakt und Festpreis: Sie schildern uns kurz Ihr Gebäude, wir nennen Ihnen den Festpreis und übernehmen die BAFA-Antragstellung. 2. Vor-Ort-Termin: Wir nehmen Ihr Haus auf: Bauteile, Heizung, Verbräuche und Besonderheiten. 3. Analyse und Fahrplan: Daraus entsteht Ihr individueller Sanierungsfahrplan mit einer sinnvollen Reihenfolge der Maßnahmen.
4. Erläuterungsgespräch: Wir gehen den Fahrplan mit Ihnen durch, beantworten Fragen und ordnen Kosten, Einsparungen und Förderung ein. 5. Umsetzung, Schritt für Schritt: Sie entscheiden, womit Sie beginnen. Über die bis zu 15 Jahre Gültigkeit sichern Sie sich für jede umgesetzte Einzelmaßnahme an Hülle oder Anlagentechnik ab 30.000 € förderfähiger Kosten den iSFP-Bonus.
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der späteren Umsetzung, von der Förderung und Baubegleitung bis zur fachlichen Bestätigung gegenüber dem Fördergeber. So bleibt alles aus einer Hand.
Häufige Fragen
Muss ich alle Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?
Nein. Der iSFP ist empfehlend und verpflichtet Sie zu nichts. Sie entscheiden selbst, ob, wann und in welcher Reihenfolge Sie sanieren. Den Bonus von 5 Prozentpunkten erhalten Sie bereits ab der ersten umgesetzten Einzelmaßnahme an Hülle oder Anlagentechnik, sofern sie mindestens 30.000 € förderfähige Kosten hat; es müssen nicht alle Maßnahmen sein.
Wie lange ist mein iSFP gültig?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist nach der Erstellung bis zu 15 Jahre gültig. So lange können Sie sich für umgesetzte Einzelmaßnahmen auf den Fahrplan beziehen und den iSFP-Bonus nutzen.
Was kostet mich der iSFP nach Abzug der Förderung?
Bei Huus-Verstand beginnt der iSFP ab 1.790 € als Festpreis. Davon übernimmt die BAFA 50 %, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten. Ihren konkreten Eigenanteil nennen wir Ihnen vorab transparent.
Welche Voraussetzungen muss mein Haus erfüllen?
Das Gebäude muss in Deutschland stehen, und der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegen. Erstellt werden darf der iSFP nur von gelisteten Energieeffizienz-Experten. Huus-Verstand ist dena-gelistet.
Gilt der 5 %-Bonus auch für eine neue Heizung?
Nein. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, etwa Dämmung oder Fenster, und seit dem 21. Juli 2026 nur auf den Anteil der förderfähigen Kosten über 30.000 €. Der Heizungstausch wird über die KfW separat und nach eigenen Regeln gefördert, unabhängig von diesem Bonus.
Lohnt sich der iSFP auch finanziell?
Bei größeren Maßnahmen in der Regel ja. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt auf den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 €, und die förderfähigen Höchstkosten verdoppeln sich mit iSFP von 30.000 € auf 60.000 € je Kalenderjahr. Beispiel: Bei 50.000 € Dämmkosten bringt der iSFP 8.500 € statt 4.500 € Zuschuss. Bei kleineren Maßnahmen unter 30.000 € bleibt der Fördersatz bei 15 %; der Wert des Fahrplans liegt dann in der Planung selbst.
Wie lange wird der iSFP noch gefördert?
Die Richtlinie zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude, über die der iSFP bezuschusst wird, ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Eine Anschlussregelung ist noch nicht bekannt. Wer einen Fahrplan plant, stellt den Antrag deshalb sinnvollerweise noch in 2026; die Konditionen (50 %, höchstens 650 € bzw. 850 €) gelten unverändert.